Das EB5-Programm

Wir ebnen Ihnen den Weg zu seriösen Anlageprojekten in den USA, über die Sie für sich und Ihre Familie eine Green-Card erhalten können.

In den USA gibt es neben den am konkreten Bedarf des Arbeitsmarktes gesteuerten allgemeinen Einwanderungsverfahren auch die Möglichkeit, über eine Investition und die Schaffung von Arbeitsplätzen eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung Zugang zu der begehrten Green-Card zu bekommen.

Die dem US-Department of Homeland Security untergeordnete Einwanderungsbehörde der Vereinigten Staaten verwaltet das sogenannte „EB-5 Immigrant Investor Program“. Im Rahmen dieses Programms können nicht-amerikanische Investoren für sich, ihre Ehefrau und ihre unverheirateten Kinder im Alter von unter 21 Jahren eine Greencard (permanent residence) beantragen, wenn sie in den USA investieren und dadurch mindestens zehn Vollzeitarbeitsplätze für US-amerikanische Arbeiter schaffen. Jährlich werden etwa 10.000 Visa quasi als Belohnung für den mit der Investition verbundenen Beitrag zum Wachstum der amerikanischen Wirtschaft ausgestellt.

Der Investitionsbetrag beträgt grundsätzlich 1 Million Dollar pro Investor; für ca. 3.000 Visa pro Jahr ist die Investitionssumme auf 500.000 Dollar reduziert, wenn das Investitionsprojekt entweder in einer ländlichen Gegend oder in einer Gegend mit hoher Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenquote >150% des nationalen Durchschnitts) realisiert wird.

Das jeweilige Investitionsprojekt wird von einem sogenannten Regional Center detailliert auf Seriosität geprüft und als den Voraussetzungen des EB5-Programms entsprechend akkreditiert. Es ist ein charakteristisches Merkmal von Investitionsprojekten im Rahmen des EB5-Programms, dass nicht die Rentabilität des vom Antragsteller eingesetzten Kapitals im Vordergrund steht, sondern der Erwerb einer Green Card. Eine ausführliche Beschreibung der Projekte und der mit einem Investment ggf. verbundenen spezifischen Risiken enthalten die Detailunterlagen der von uns vermittelten Projekte.

Nachdem das Investment getätigt ist, muss der Antragsteller über einen auf Einwanderungsfragen spezialisierten Rechtsanwalt eine sogenannte I-526 Petition einreichen, in der vor allem bestätigt wird,

  • dass die Investition getätigt wurde,
  • dass sie geeignet ist, 10 Arbeitsplätze zu schaffen und
  • dass die für die Investition verwendeten Geldmittel legal erworben worden sind.

Sobald dieses Verfahren erfolgreich absolviert wurde, kann das Visum beantragt werden (Formulare I-485 bzw. DS-230)

Wenn der Antrag auf Erteilung eines Visums grundsätzlich genehmigt worden ist, erhalten der Investor und seine Familienmitglieder zunächst ein auf zwei Jahre befristetes bedingtes Visum. 90 Tage vor Ablauf der Zwei-Jahresfrist kann dann ein Antrag auf Erteilung eines unbefristeten und unbedingten Visums gestellt werden, dem stattgegeben wird, wenn sich in dem Zweijahreszeitraum keine Gründe ergeben haben, die gegen die Erteilung sprechen.

Weitere Informationen unter der offiziellen Webseite des US Departments of Homeland Security:  https://www.uscis.gov/eb-5